Barmenia Krankenversicherung
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Barmenia Private Krankenversicherung günstig Beitrag preiswert versichert billiger kranken versichern Versicherungsmakler VM Tarif

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Barmenia Krankenversicherung
auf Gegenseitigkeit
Kronprinzenallee 12 - 18, 42119 Wuppertal
Tel. 0202-4 38-00 Fax 0202-4 38-28 46
Web: www.barmenia.de

 

 

Hier stellen wir Ihnen private Krankenversicherer vor. Den Fokus legen wir auf die sogenannte private Krankenvollversicherung - Krankheitskosten-Vollversicherung.

Beispiele zu privaten Krankenversicherungsangeboten
Barmenia Krankenversicherung:

Tarif

 

Günstiger Monatsbeitrag plus Pflegeversicherung

Tarif



Billiger Krankenversicherungsbeitrag im Monat plus Pflegepflichtversicherung


Informationen Erklärungen zu den Leistungskriterien im Kranken-Versicherungsvergleich

Allgemeiner Bereich

Osttarife
Für Mitbürger aus den neuen Bundesländern gibt es spezielle Tarife. Diese sind günstiger, bieten aber meist nur eine Basisversorgung ähnlich der GKV.

Grundschutztarife
Tarife mit einer Basisversorgung können mit dieser Option ein- oder ausgeschlossen werden.

Primärarzttarife
Tarife sehen Leistungseinschränkungen vor, wenn Fachärzte direkt (ohne Überweisung durch den Haus- oder Primärarzt) aufgesucht werden. Primärärzte sind u. a. praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung oder Frauen- und Kinderärzte.

Beitragsrückerstattung
Zahlreiche Gesellschaften zahlen Beiträge zurück, wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch genommen hat und insgesamt der Geschäftsverlauf dies erlaubt (erfolgsabhängig). Eine garantierte Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte bei Leistungsfreiheit einen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Anspruch auf Beitragsrückerstattung hat, und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens. Diese Tarife sind besonders interessant für Angestellte / freiwillig gesetzlich Kranken Versicherte.

Schutz im Ausland
Der Geltungsbereich spielt im Zuge der Globalisierung eine immer größere Rolle. Arbeitsplatzverlagerungen, Auslandsurlaube und Wohnsitzverlagerungen nehmen langfristig immer mehr zu. Es kann gewählt werden, ob die Krankheitskostenvollversicherung
- eine Geltungsdauer unter 6 Monate
- eine Geltungsdauer von 6-12 Monaten
- eine Geltungsdauer von 12-36 Monaten
oder
- eine unbegrenzte Geltungsdauer vorsieht

Optionstarife
Optionstarife bieten die Möglichkeit, später in einen höherwertigeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln

Allgemeiner Bereich (Zusatzversicherung)

Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse

Zu empfehlen sind folgende Absicherungen: im ambulanten Bereich die Heilpraktikerleistung und die Erstattung von Sehhilfen, im stationären Bereich die Wahlleistungen, im dentalen Bereich ein Zahnzusatztarif sowie ein Krankentagegeld für die Krankengeldlücke.

Tarife nur zum Risikobeitrag

Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife. Diese Tarife sind zum Risikobeitrag, also ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Beitragssprünge durch das Erreichen einer höheren Altersstufe sind ebenso möglich wie eine Beendigung des Vertrages bei Erreichen eines bestimmten Alters.

Tarife nur für unfallbedingte Erkrankungen

Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife. Diese Tarife leisten nur bei unfallbedingten Erkrankungen.

Auslandsreiseschutz

Die Gesetzliche Kranken Versicherung GKV bietet keinen weltweiten Schutz. Einige Zusatztarife beinhalten deshalb eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Leistungsbereiche ambulant/stationär/dental:


Ambulanter Bereich

Heilpraktiker

Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen?

Hufelandverzeichnis

Entscheidend ist nicht nur, ob Behandlungen des Heilpraktikers grundsätzlich versichert sind, sondern auch für welche Behandlungsmethoden geleistet wird. Einige Versicherer leisten für alle Methoden des sogenannten Hufeland-Verzeichnisses. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es wurde herausgegeben von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V., der alle namhaften Ärztegesellschaften für die verschiedenen Naturheilverfahren angeschlossen sind. Das Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar und praktisch bewährt und die lern- und lehrbar sind. Wenn ein Tarif aussagt, dass alle Verrichtungen gemäß dem Hufelandverzeichnis erstattet werden, hat das verglichen mit Tarifen, die eine abschließende Aufzählung der Methoden vorsehen, den Vorteil, dass auch für neue Behandlungsmethoden geleistet wird, sobald diese im Verzeichnis aufgenommen wurden.

Psychotherapie

Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen für Psychotherapie umfassen?

Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de - Fon +49 221 121213

Gebührenordnung für Ärzte

Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür. Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen.

Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz; bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.

Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der Regelsatz der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz der 2,5-fache.

Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muss dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.

Erstattung für Sehhilfen

Die Höhe der Erstattung für Sehhilfen kann von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein. Ambulanter Bereich (speziell für Vollversicherung)

Ergänzungstarife für Beihilfeberechtigte

Für Beihilfeberechtigte gibt es spezielle Ergänzungstarife, die nicht beihilfefähige Kosten, z.B. Heilpraktiker oder Material- und Laborkosten übernehmen.

Freie Wahl des Behandlers

(z.B. psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
Die Musterbedingungen sehen vor, dass der versicherten Person die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten freisteht. Wenn daneben auch Behandlungen durch den psychologische Psychotherapeuten oder der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten versichert sein sollen, muss das ausdrücklich genannt sein.

Mindestens 50 ambulante Sitzungen ohne vorherige Zusage

Viele Tarife sehen eine Begrenzung der Sitzungszahl vor. Die Grenzen können z.B. bei schweren Traumata leicht überschritten werden. Einige Bedingungen sehen die Notwendigkeit einer Zusage des Versicherers vor Behandlungsbeginn vor. Hier können zum Beispiel Tarife selektiert werden, die Erstattung für mindestens 50 Sitzungen ohne vorherige Zusage vorsehen.

Keine Einschränkungen bei der Erstattungshäufigkeit

Gibt es Einschränkungen bei den Hilfsmitteln, wie 'Hilfsmittelleistungen in zeitlich befristeten Erstattungszyklen', die Leistung muss mindest jährlich erfolgen.

Keine Limitierung durch eine prozentuale oder durch preisliche Leistungsobergrenze

Erfasst ist, ob es preisliche oder prozentuale Obergrenzen bei der Erstattung gibt? Eine Einkränkung kann durch Formulierung z.B. 'einfache Ausführung' erfolgen. Ist eine Begrenzung nur für Sehhilfen vorgesehen, wird dieses hier nicht berücksichtigt.

Keine Einschränkung bei Krankenfahrstühlen

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die Krankenfahrstühle (wie z.B. der handbetriebene Krankenfahrstuhl). Es darf keine Einschränkung durch Art/Umfang, preisliche oder prozentuale Grenzen geben.

Heimdialysegeräte

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Heimdialyse).

Atemüberwachungsmonitore

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Atemüberwachung).

Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel, wie z.B. die Sauerstoffkonzentratoren.

Kostenersatz für nichtärztliche Behandler (Ergotherapeuten, Logopäden)

Erfasst ist, ob für versicherte, logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen auch nichtärztliche Behandler (Logopäden, Ergotherapeuten) in Anspruch genommen werden können.

Erstattung nicht nur im Notfall, bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten

Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall, nicht nur bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im Zusammenhang mit ambulanten Operationen.

Keine Einschränkung auf den nächstgelegenen oder nächsten Behandler

In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf den 'nächstgelegenen' oder 'nächsten' Behandler ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.

Keine Einschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet)

Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de

Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen maximalen Entfernungsradius gibt.

Vorsorgeuntersuchungen umfassender als der gesetzliche Rahmen der GKV Kassen

Die Vorsorgeleistungen soll besser / umfassender als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht nur dadurch, dass die sonst üblichen Altersbeschränkungen nicht eingehalten werden müssen.

Ambulante Heilbehandlung in einem Kurort/Heilbad ohne vorherige Zusage

In den Bedingungen ist der Verzicht auf die 'Kurortklausel' nach § 5 (1) e) der MB/KK 94 Teil I des PKV-Verbandes enthalten (bei Verzicht auf diese Klausel darf ein approbierter niedergelassener Arzt in einem Kurort/Heilbad zur ambulanten Behandlung aufgesucht werden).

Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln

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Ambulanter Bereich (speziell für Zusatzversicherung)

Ambulanter Privatarzt

Beim Leistungserstattungsprinzip gehen Sie mit Ihrer Chipkarte zum Arzt, werden dort behandelt und der Arzt bekommt die Entlohnung über ein kompliziertes Punktesystem von der Krankenkasse bezahlt. Alternativ können Sie auch das Kostenerstattungsprinzip wählen. Hier bekommen Sie nach Ihrem Arztbesuch eine Rechnung vom Arzt, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen dann den Betrag erstattet, der auch sonst an den Arzt gezahlt worden wäre. Die Differenz können Sie sich dann zu einem Großteil von speziellen Zusatztarifen erstatten lassen, die Sie mit dieser Auswahl selektieren können. An die Wahl des Kostenerstattungsprinzips sind Sie mindestens 12 Monate gebunden. Der Vorteil dieses Systems ist, dass Sie beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt werden und somit bessere Leistungen in Anspruch nehmen können.

Ambulante Zuzahlungen

Die Gesetzlichen Krankenversicherten haben einige Zuzahlungen zu leisten, z.B. für Arznei- und Verbandmittel und Heilmittel wie Krankengymnastik und Massagen. Einige Zusatztarife übernehmen die Zuzahlungen (oder Teile davon).

Praxisgebühr

Für GKV-Versicherte seit 1. Januar 2004 gilt die Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Überweist der Hausarzt den Patienten zur Weiterbehandlung an einen Facharzt, muss keine erneute Gebühr entrichtet werden. Einige wenige private Zusatztarife erstatten diese Praxisgebühr.

Begriffe zur Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Wer bereit ist, sich mit einem bestimmten Betrag im Jahr an den Krankheitskosten zu beteiligen, zahlt deutlich weniger. Dies gilt sowohl für die eigentliche Prämie, als auch für die Prämie inklusive SB. Es lohnt sich besonders für Selbständige, dass sich bei Angestellten der Arbeitgeber am Beitrag, nicht aber am Selbstbehalt beteiligt. Es handelt sich um jährliche (kumulierte) Größen.

Absolute Selbstbeteiligung

Bei einer absoluten Selbstbeteiligung leistet die Versicherung erst nach Überschreiten des festgelegten Betrags.

Prozentuale Selbstbeteiligung

Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung muss für jede Rechnung ein bestimmter Prozentsatz selbst geleistet werden, allerdings nur bis zu einer maximalen Rechnungssumme.

Optimale Selbstbeteiligung

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen SB-Stufen an. Bei der Berechnungsoption 'Optimale SB' wird die Selbstbeteiligung in die Prämie eingerechnet, bei
prozentualer SB zu 50%. Es erscheint die Tarifvariante im Ergebnis, die inkl. SB die günstigste ist. Wenn nicht optimiert wird, erscheint die höchste SB-Stufe eines Tarifwerks im Ergebnis, bei Optimierung oft eine mittlere oder niedrige SB-Stufe.

Selbstbeteiligung auch im stationären und dentalen Bereich

Es gibt Tarifwerke, die aus sogenannten Kompakttarifen bestehen, sowie Tarifwerke mit speziellen Tarifen für den ambulanten, stationären und dentalen Bereich. Bei Kompakttarifen bezieht sich die SB auch auf den stationären und dentalen Bereich.

Stationärer Bereich

Krankenhaus

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet Ihnen das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Einbettzimmer

Der Versicherte hat Anspruch auf ein Einbettzimmer. Wenn kein Einbettzimmer in Anspruch genommen wird oder nicht vorhanden ist, erhält er eine Entschädigung
(Ersatz-Krankenhaustagegeld).

Ein-/Zweibettzimmer

Bestimmte Gesellschaften bieten als Alternative zu den klassischen Tarifen den Ein- oder Zweibettzimmertarif an. Einen Tarif, der generell für Ein- oder Zweibettzimmer leistet, aber kein Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlt, wenn kein Einbettzimmer in Anspruch genommen wurde.

Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de - Fon +49 221 121213

Zweibettzimmer

Der Versicherte hat Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Wenn er in ein Einbettzimmer möchte, muss er die Differenz bezahlen. Zahlen manche Kunden von ihrer Krankenhaus-Tagegeldversicherung.

Mehrbettzimmer

Dies entspricht den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse, ohne Chefärzte, eigenes Bad und Toilette usw

Privat-/Chefarztbehandlung

Umfasst die ärztlichen Wahlleistungen, d.h. die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl. Die Wahl eines Ein- bzw. eines Zweibettzimmers ist meist mit einer Privatarzt-Behandlung verbunden.

Stationärer Bereich (speziell für Vollversicherung)

Erstattung nicht nur im Notfall und nicht nur bei bestimmten Krankheiten Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall, nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im Zusammenhang mit ambulanten Operationen.

Keine Einschränkung auf das 'nächstgelegene' oder 'geeignete' Krankenhaus.

In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf das 'nächstgelegene' oder 'nächste' Krankenhaus ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.

Keine Einschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet)

Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen maximalen Entfernungsradius gibt.

Keine Einschränkung beim Transportmittel

Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass keine Einschränkungen auf 'TransportFAHRTEN' bestehen, falls auch der Transport mit dem Rettungshubschrauber versichert sein soll.

Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten gegeben! Weder der Hersteller dieses Programms noch der Überbringer (Versicherungsmakler Peter Müller Tel. 0221 121213) dieser Seite können eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeführten Darstellungen übernehmen.

Unterbringung in Gemischten Anstalten ohne vorherige schriftl. Leistungszusage bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung

In Deutschland gab es 2006 662 gemischte Anstalten. Hierbei handelt es sich um Krankenanstalten, die neben einem üblichen Krankenhausbetrieb auch die Aufnahme von Rekonvaleszenten und/oder einen Sanatoriumsbetrieb durchführen. Leistungen für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in Gemischten Anstalten sind nach den MB/KK 94 Teil I des PKV-Verbandes ausschließlich nach vorheriger Zusage des Unternehmens versichert. Einige dieser Regelungen verlieren jedoch etwas an Bedeutung, da diesbezüglich rechtsgültige Urteile des BGH vorliegen. Von diesen Urteilen sind jedoch nur einige wenige Versicherungsfälle betroffen.

Unterbringung in Gemischten Anstalten ohne vorherige schriftl. Leistungszusage bei Unfällen

Erfolgen Leistungen in Gemischten Anstalten nach Unfällen auch ohne vorherige Zusage des Versicherers?

Stationärer Bereich (speziell für Zusatzversicherung)

Freie Krankenhauswahl

Einige private Zusatzversicherungen übernehmen die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht geleisteten Mehrkosten (des allgemeinen Pflegesatzes), wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland aufgesucht wird.

Praxisgebühr

Für GKV-Versicherte seit 1. Januar 2004 gilt die Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Überweist der Hausarzt den Patienten zur Weiterbehandlung an einen Facharzt, muss keine erneute Gebühr entrichtet werden. Einige wenige private Zusatztarife erstatten diese Praxisgebühr.

Dentaler Bereich

Leistungen im Zahnbereich

Der Zahnbereich umfasst die Zahnbehandlung, den Zahnersatz und die Kieferorthopädie.

Zahnersatz

Als Zahnersatz bezeichnet man Behandlungen und Materialien zur Wiederherstellung des Gebisses nach Verlust von Zahnteilen, einem oder mehrerer Zähne. Die Gründe dafür können in der Schädigung von Zahn und Zahnhalteapparat durch Karies und Parodontitis liegen oder in dem Verlust durch einen Unfall.

Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden funktionellen Störungen.

Zahnbehandlung

In den Bereich Zahnbehandlung fallen die Prophylaxe, die Kariesbehandlung, Zahnfleisch- und Zahnbetterkrankungen, zahnerhaltende Maßnahmen.

Implantate

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, welche in den Knochen des Ober- oder Unterkiefers eingebracht wird. Auf dem Implantat kann herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz verankert werden. Die Anzahl der gesetzten Implantate in Deutschland ist erheblich gewachsen. Umfassende Leistung = Implantate werden ohne weitere Einschränkungen (wie z.B. einer Summenbegrenzung je Implantat oder einer Stückzahlbegrenzung unter 6 Implantate je Kiefer) gemäß dem gewählten Zahnersatztarif und deren Prozentsatz erstattet.
Leistung Implantate = Es bestehen Abweichungen gegenüber der Erstattung im Zahnersatzbereich des gewählten Tarifes (Implantate werden u. U. eingeschränkt erstattet).

Dentaler Bereich (speziell für Vollversicherung)

Zahnstaffel

In den ersten Versicherungsjahren ist die Leistung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und Behandlung bei vielen Tarifen eingeschränkt. Hier können Tarife selektiert werden, die keine tarifliche Zahnstaffel vorsehen.

Dentaler Bereich (speziell für Zusatzversicherung)

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Hier einige weitere unserer Gesellschaften, die vermittelt werden

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