
Sehr verehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
dies ist eine Spezialseite zur privaten Krankenversicherung (Privatpatient) von Versicherungsmakler Peter Müller Köln. Sie erhalten Hilfe zum Abschluss einer guten und günstigen privaten Krankenversicherung (PKV) für das Krankenhaus. Entweder im Rahmen einer Zusatz Krankenversicherung oder einer Krankenvollversicherung, also kompletten Privatabsicherung.
Als freier Versicherungsmakler vergleiche und berate ich neutral und unabhängig zum wichtigen Thema Privatpatient im Krankenhaus für freiwillig versicherte Angestellte (biete viele Gruppenverträge), Beamte, Selbständige und Freiberufler (natürlich und gerade auch Jungunternehmer und Existenzgründer).
Ob Angestellte, Beamte, Freiberufler oder Selbständig; durch Krankenversicherungsvergleiche mit Beratung werden Sie gut und preiswert privat versichert - Privatpatient mit Chefarztbehandlung und Wahlleistungen im Krankenhaus
Einbettzimmer oder Zweibettzimmer auf Privatstation mit eigenem Bad und Toilette
Unterschiede bei der stationären Behandlung im Krankenhaus
Privat:
Sie können sich frei entscheiden, in welches Krankenhaus Sie sich bei einer notwendigen Behandlung begeben möchten. Sie können sich mit Ihrem Arzt beraten und dann das für Ihre Behandlung geeignete Krankenhaus wählen. Auch reine Privatkrankenhäuser können Sie je nach Tarif in Anspruch nehmen. Bei Aufnahme in die Klinik schließen Sie einen Behandlungsvertrag ab. Neben den allgemeinen Leistungen im Krankenhaus (Unterbringung in Mehrbettzimmern und Behandlung durch die diensthabenden Ärzte) bietet Ihnen das Krankenhaus auch Wahlleistungen an:
die Privatstation ist ein privilegierter Bereich im Krankenhaus mit eigenem Badezimmer und Toilette, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte. Hierüber müssen jeweils gesonderte Verträge geschlossen werden. Für die besondere Unterbringung verlangt das Krankenhaus einen Zuschlag. Die Vereinbarung über privatärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten Chefärzte einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.
Gesetzlich:
Sie haben Anspruch auf stationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel z.B. nicht durch ambulante ärztliche Behandlungen einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Zugelassen zur Krankenhausbehandlung sind Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den Kran kenhausbedarfsplan eines Landes aufgenommen sind und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen haben. Wählt der Patient ohne zwingenden Grund ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus, kann ihm seine Krankenkasse dadurch anfallende Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegen.
Als Versicherungsunabhängige Versicherungsmakler betreuen und beraten wir unsere Kunden in ganz Deutschland. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, sogenannten Einfirmenvertreter, haben Makler Zugriff auf nahezu alle Versicherungsgesellschaften und privaten Krankenversicherer. Daher können wir einen objektiven Vergleich - Versicherungsvergleich - private Krankenversicherung bieten.
Unsere Aufgabe besteht darin die derzeit beste Krankenversicherung zu ermitteln, in Bezug auf Leistungen und günstigem Versicherungsbeitrag. Wir beraten Sie persönlich und telefonisch.
Wer kann sich privat Krankenversichern - eine private Krankenversicherung abschliessen?
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
- Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 49.500 Euro
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- u. Bundestagsabgeordnete
Ist Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Angebote für eine Private Zusatz- oder Voll- Krankenversicherung? Haben Sie Fragen?
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Besonderheit: Sind Sie schwanger?
Versicherungsmakler Peter Müller vermittelt auch private Krankenversicherungen für Schwangere, d.h. bei Antragstellung zur PKV ist die Kundin schon schwager (SSW). Viele Privat Krankenversicherer bieten keinen Versicherungsschutz beim Abschluss einer neuen Krankenversicherung für eine laufende Schwangerschaft und Entbindung der Frau. Andere private Krankenkassen schränken die Leistungen für die aktuelle Schwangerschaft ein (z.B. nur Regelleistungen im Krankenhaus ohne die privatärztlichen Wahlleistungen). Wir bieten Schwangeren auf Wunsch namhafte Privatversicherungen mit vollem Leistungsumfang als Privatpatientin ohne Einschränkungen.
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