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PKV-Vergleich Beamte vom Versicherungsmakler Peter Müller

Experte und Berater Private Krankenversicherung Beamte

 

 

Spezialseite Beamten PKV: private Krankenversicherungen (Beamtenanwärter als Privatpatient) von Versicherungsmakler Peter Müller. Sie suchen die beste private Krankenversicherung? Sie erhalten Hilfe und Beratung zum Abschluss einer guten und günstigen privaten Krankenversicherung (PKV); durch die Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorgaben in unserem Versicherungsvergleich finden Sie damit die für Sie beste Krankenversicherung.
Als freier Versicherungsmakler vergleiche und berate ich neutral und unabhängig zum wichtigen Thema private Krankenversicherung für und Beamte (Öffentlicher Dienst).

Beamte: durch unseren Krankenversicherungsvergleich mit ausführlicher Beratung
können Sie sich günstiger privat kranken versichern - als Privatpatient versichert werden -
Sind Sie zu teuer kranken versichert bei der GKV oder PKV?

Als Versicherungsunabhängige Versicherungsmakler betreuen und beraten wir unsere Kunden in ganz Deutschland. Im Gegensatz  zum Versicherungsvertreter, sogenannten Einfirmen-Vertreter, haben Makler Zugriff auf nahezu alle Versicherungsgesellschaften und privaten Krankenversicherer. Daher können wir einen objektiven Vergleich - Versicherungsvergleich - private Krankenversicherung bieten.

Unser für Sie kostenloser Maklerservice: Neutral und unabhängig von den Gesellschaften, Persönliche Internetberatung,  persönliche Telefonberatung,  Kombination aus Internetpräsentation (Programm, mit dem Sie den Inhalt unseres Bildschirms sehen können; ist wie ein Besuch vor Ort) und telefonischer Betreuung,  persönliche Beratungsbesuche bei Bedarf. Experten helfen Ihnen auch bei den Gesundheitsfragen im PKV Antrag, da diese bei den Krankenversicherungen unterschiedlich sind.

Wer kann sich privat Krankenversichern - eine private Krankenversicherung abschließen?

  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 49.500 €
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- u. Bundestagsabgeordnete

Die PKV (Private Krankenversicherung) bietet grundsätzlich erheblich mehr Leistungen als die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Dies in der Regel auch noch zu einem günstigeren Beitrag. Diese Beitragsersparnis zur Krankenversicherung können Sie zur Lücke in der Altersversorgung benutzen oder einfach sparen.

Versicherungshighlights einer guten Privaten Beamten Krankenversicherung

  • Beitragsrückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen = ca. 50%
  • Beitragssenkung durch mögliche Selbstbeteiligung
  • Beitrag ist unabhängig vom Einkommen in der PKV
  • Beamtentarife freie Heilfürsorge
  • Freie Arztwahl
  • Privatpatient beim Arzt
  • Privatpatient beim Zahnarzt
  • Privatpatient im Krankenhaus
  • Privatpatient bei ambulanter Operation
  • Privatpatient beim Heilpraktiker
  • Freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • Einzelzimmer bzw. Einbettzimmer oder Zweibettzimmer
    mit eigenem Bad und Toilette auf der Privatstation
  • Kostenerstattung aller medizinisch notwendigen
    Behandlungen und Medikamente
  • keine Bindung an Gebührenordnung (GOÄ/GOZ)
    der Ärzte (GOÄ) und der Zahnärzte (GOZ)
  • Fahrtkostenerstattung
  • Zahnersatz je nach Tarif bis 100%
  • Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung (keine Aussteuerung)
  • Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif

Die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind im Jahre 2009 um 10 Milliarden auf 144 Milliarden Euro angewachsen. Dies entspricht einem Anstieg von 7,5 Prozent gegenüber 2008. Nach den aktuellen Branchenzahlen waren in der PKV 8,81 Millionen Menschen vollversichert, 21,71 Millionen zusatzversichert. Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete einen Zuwachs um 165.100 Personen.

Quelle: PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V., 18.03.2010

PKV Tarife Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter mit 50% Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im 2-Bett-Zimmer mit privatärztlicher Behandlung - Privatpatient im Krankenhaus - Krankenversicherungsvergleich + Beratung vom Versicherungsmakler

 

Tarifvergleich Private Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf:

Münchener Verein Krankenversicherung a.G
Continentale Krankenversicherung a.G.
Barmenia Krankenversicherung a.G.

Ambulante Leistungen Ärzte, Massagen etc. (ohne Krankenhaus und Zahnmedizin)

Arznei- und Verbandmittel
Werden Arznei- und Verbandmittel erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Arzneimittel und Verbandmaterial. Als erstattungsfähige Arzneimittel gelten auch bestimmte medikamentenähnliche Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden, z. B. bei Enzymmangelkrankheiten, Morbus Crohn und Mukoviszidose, zu vermeiden. Keine Leistung erfolgen für Ovulationshemmer, Geriatrika, Nähr- , Stärkungs- , Haarwuchs- , Abmagerungs- , potenzfördernde, kosmetische und Desinfektionsmittel, Mineralwässer, auch wenn sie vom Heilbehandler verordnet sind. Leistungen für Nährmittel erfolgen, wenn diese zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50

Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für allopathische und homöopathische Medikamente.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ 30, BVBA 2/ Z
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für vom Behandler verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie medikamentenähnliche Nährmittel, wenn diese zur Behandlung von schweren Krankheiten eingesetzt werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden.

Ambulante Kuren
Werden ambulante Kurleistungen erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Nein, keine Leistungen.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Arzneimittel und Kuraufwendungen.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN, BVBA 2/ Z, BVBA 2/ 30
Nein, keine Leistungen.

Beitragsrückerstattung
Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022 Erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ab dem ersten kompletten Kalenderjahr 6 MB Monatsbeiträge.


Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden nach 2 Kalenderjahren (Kj) 3 Monatsbeiträge (MB), nach 3 Kj 4 MB, nach 4 Kj 5 MB, nach 5 und mehr Kj 6 MB gezahlt.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein

Besonderheiten
Gibt es Besonderheiten?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Nein.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Dieser Tarif bietet Leistungen für Rücktransport und Überführung aus dem Ausland. Darüber hinaus gibt es den Continentale Gesundheitsservice, der rund um die Uhr umfangreiche Assistance- Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder auch Ärzte im In- und Ausland bietet.

Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln Weder der Hersteller dieses Programms noch der Überbringer (Vermittlungsfirma) dieser Seite übernehmen eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten. Kosten, Umfang sowie Leistungen des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den besonderen Bestimmungen der Tarife, der Versicherungspolice sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. www.pm-makler.eu

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ Z, BVBA 2/ 30
Der Tarif leistet auch für medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland.

Gebührenordnung
Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet?

Alle 3 Tarife: Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5 fache Satz) der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Heilmittel
Werden Heilmittel erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Heilmittel bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe, auch Logopädie, Ergotherapie.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen. Diese müssen von staatlich geprüften Angehörigen von Heilhilfsberufen durchgeführt werden. Keine Leistungen erfolgen für Nährmittel und Zusätze.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Heilmittel die im Rahmen einer naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Hufeland- Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind.

Heilpraktiker
Werden Heilpraktikerleistungen erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Heilpraktiker bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Erstattungsfähig sind auch durch Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Behandlungen bis zu den festgelegten Mindestsätzen des GebüH 85. Entsprechendes gilt auch, wenn derartige Verrichtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten sind.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVKN 100
Erstattet werden, im Rahmen einer Kurbehandlung, gemäß der jeweiligen Prozentstufe der nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe und Grundabsicherung verbleibenden Restkosten die Aufwendungen für zahlreiche Naturheilverfahren (z.B. alle im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen genannten Leistungen).

Hilfsmittel
Werden Hilfsmittel erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für beihilfefähige Hilfsmittel.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G.AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen, ausgenommen Heilapparate und sonstige sanitäre oder medizinischtechnische Bedarfsartikel. Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Naturheilverfahren
Wird für Naturheilverfahren geleistet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen bei Behandlung durch den Arzt und den Heilpraktiker.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVKN 100
Erstattet werden, im Rahmen einer Kurbehandlung, gemäß der jeweiligen Prozentstufe der nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe und Grundabsicherung verbleibenden Restkosten die Aufwendungen für zahlreiche Naturheilverfahren (z.B. alle im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen genannten Leistungen).

Psychotherapie
Wird für Psychotherapie geleistet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen, max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr. Eine Kostenerstattung erfolgt ebenfalls für Behandlungen durch in eigener Praxis tätige und im Arztregister eingetragene Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ohne einer vorherigen Überweisung durch einen Arzt.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für tiefenpsychologisch fundierte, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. Eine Erstattung darüber hinaus erfolgt nur, wenn der Versicherer zuvor schriftlich zugestimmt hat. Ein Delegationsverfahren ist möglich. Die Behandlungen sind dann erstattungsfähig, wenn sie von Ärzten mit verfahrensbezogener Zusatzausbildung oder von approbierten, im Arztregister eingetragenen Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - in eigener Praxis durchgeführt werden.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Sehhilfen
Werden Sehhilfen erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Sehhilfen (Brillengläser, Brillenfassungen, Kontaktlinsen). Erstattet werden je versicherte Person innerhalb von zwei Jahren Kosten bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 Euro. Bei Änderung der Sehfähigkeit auf einem Auge um mindestens 0,5 Dioptrien wird auch außerhalb dieses Zeitrahmens geleistet.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen in einfacher Ausfertigung. Für Brillengestelle erfolgt die Erstattung bis max. 52 Euro. Beschädigungen werden nach Zusage erstattet.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Transportkosten ambulant
Werden die Transportkosten zu einer ambulanten Heilbehandlung erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Transporte zu und von der ambulanten Heilbehandlung, soweit sie medizinisch notwendig sind und ärztlich bescheinigt werden.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Vorsorgeuntersuchungen
Wird für Vorsorgeuntersuchungen geleistet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, nach den Ziffern 23 - 29 der GOÄ. Leistungen haben keine Auswirkung auf auszuzahlende Beitragsrückerstattung.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50

Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für gezielte, medizinisch anerkannte Vorsorgeprogramme. Check up: Ja, bei medizinischer Notwendigkeit.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Schutzimpfungen
Werden Schutzimpfungen erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Schutzimpfungen, soweit sie von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50
Erstattet werden die Kosten für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffe, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Schutzimpfungen anlässlich einer Reise oder aus beruflichen Gründen sind nicht erstattungsfähig.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.


Wichtige Hinweise: Auskünfte bedürfen der schriftlichen postalischen Bestätigung. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und werden regelmäßig aktualisiert. Rechtsverbindlich sind nur die Tarife und Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. www.pm-makler.eu

Stationär - Krankenhaus

Ausgleichs-KHT
Werden Ausgleichsleistungen bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt ein KHT von 25 Euro gezahlt. Für Kinder 12,50 Euro.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Nein, keine Leistungen.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVKN 100
Dieses Thema entfällt bei Kurtarifen.

Beitragsrückerstattung
Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022

Erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ab dem ersten kompletten Kalenderjahr 6 Monatsbeiträge.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Nein.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein.

Besonderheiten
Gibt es Besonderheiten?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Nein.
Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Darüber hinaus gibt es den Continentale Gesundheitsservice, der rund um die Uhr umfangreiche Assistance- Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder auch Ärzte im In und Ausland bietet.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Der Tarif kann nur in Verbindung mit den folgenden Haupttarifen des Versicherers abgeschlossen werden: BVB, BVA, BVS, BVD. Er ist Bestandteil der jeweiligen Hauptversicherung und endet mit dieser.

Gebührenordnung
Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G022
Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Soweit eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt, wird auch über dem Höchstsatz der GOÄ hinaus erstattet.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, Erstattung im Rahmen der GebüH.

Stationäre Kuren
Werden stationäre Kurleistungen erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Nein. keine Leistungen.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Aus diesem Tarif erfolgen keine Leistungen bei stationärer Kur. Der Versicherer bietet hierfür den Kurkostentarif KS an.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, versicherbar über Tarif BVKN 100.

Genesungsgeld
Bietet der Tarif ein zusätzliches Genesungsgeld?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Nein, keine Leistungen.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Nein, keine Leistungen.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN

Nein, versicherbar über Tarif BVKN 100.

Stationäre Kostenerstattung
Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Heilbehandlung vor?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen eines Belegarztes, einer Beleghebamme, des - entbindungspflegers und freiberuflichen Hebamme sowie für die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung im 2- Bettzimmer einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen der privatärztlichen Behandlung.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich der Pflege, Nebenleistungen und sonstige stationäre und halbstationäre Leistungen des Krankenhauses sowie die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung im 2- Bettzimmer einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen der privatärztlichen Behandlung. Kosten für Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern sind nach der jeweils gültigen amtlichen Hebammenhilfe- Gebührenverordnung (HebGV) erstattungsfähig.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN

Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die im Rahmen einer stationären Heilbehandlung angewandten naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland- Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind.

Transportkosten stationär
Werden die Transportkosten zu einer stationären Behandlung erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Transporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, soweit sie medizinisch notwendig sind.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Hin- und Rücktransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Stationäre Psychotherapie
Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Psychotherapie vor?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Die Aufwendungen für stationäre psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen werden nach vorheriger schriftlicher Zusage durch den Versicherer erstattet.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTII/ 50
Die stationäre Psychotherapie ist gemäß den AVB nicht explizit ausgeschlossen, d.h. bei einer medizinischen Notwendigkeit wird daher im tariflichen Umfang geleistet.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Dental - Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung
Wie hoch ist der Erstattungssatz für Zahnbehandlung?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz (dazu zählen Prothesen, Stiftzähne, Kronen, Brücken und Brückenglieder, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Reparaturen), Kieferorthopädie. Erstattung für Mat.- / Laborkosten und Kieferorthopädie soweit diese zu den üblichen Preisen berechnet werden.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Der Tarif weist in den Bedingungen keine Einschränkungen auf.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ 30, BVBA 2/ Z
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Zahnbehandlung (dazu zählen Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Zahnprophylaxe), Zahnersatz (dazu zählen Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Gnathologie), Kieferorthopädie. Die Erstattung ist begrenzt auf 1.000 Euro pro Kalenderjahr, entfällt aber, wenn die Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Material- und Laborkosten
Werden Material- und Laborkosten erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Material- und Laborkosten.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für zahntechnische Material- und Laborkosten.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Inlays
Werden Einlagefüllungen (Inlays) erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Füllungen im Rahmen der Leistungen für Zahnbehandlung.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die Aufwendungen für Inlays im Rahmen der Leistungen für Zahnbehandlung.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Gebührenordnung
Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, Erstattung im Rahmen der GebüH.

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Wichtige Hinweise: Auskünfte bedürfen der schriftlichen postalischen Bestätigung. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und werden regelmäßig aktualisiert. Rechtsverbindlich sind nur die Tarife und Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. www.pm-makler.eu

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Beitragsrückerstattung - Beitragsrückzahlung
Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ab dem ersten kompletten Kalenderjahr 6 Monatsbeiträge.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Nein.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein.

Heil- und Kostenplan
Ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Bei Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie besteht ein Anspruch auf Leistungen, wenn vor Behandlungsbeginn dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes ist tarifgemäß nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ 30, BVBA 2/ Z
Vor Behandlungsbeginn ist bei Rechnungsbeträgen von über 1.560 Euro dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Bei Nichtvorlage werden die Aufwendungen für den 1.560 Euro übersteigenden Teil nur zur Hälfte erstattet.

Zahnstaffel
Sieht der Tarif eine Zahnstaffel vor?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Dieser Tarif sieht keine Begrenzung in Form einer Staffelung vor.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Dieser Tarif sieht keine Begrenzung in Form einer Staffelung vor.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ 30, BVBA 2/ Z
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie sind pro Kalenderjahren auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt.

Wegfall der Zahnstaffel bei Unfall
Entfällt die mögliche Zahnstaffel bei Unfall?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Da dieser Tarif keine Begrenzungen in Form einer Staffelung vorsieht, entfällt die Fragestellung.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Da dieser Tarif ebenfalls keine Begrenzungen in Form einer Staffelung vorsieht, entfällt die Fragestellung.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ Z, BVBA 2/ 30
Ja.

Besonderheiten
Gibt es Besonderheiten?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Nein.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Darüber hinaus gibt es den Continentale Gesundheitsservice, der rund um die Uhr umfangreiche Assistance- Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder auch Ärzte im In und Ausland bietet.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ Z, BVBA 2/ 30
Nein

Implantate
Wie werden Implantate erstattet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Implantate werden wie Zahnersatz ohne weitere Einschränkungen erstattet.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ Z3/ 50
Implantate werden wie Zahnersatz ohne weitere Einschränkungen erstattet.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Nein, keine Leistungen.

Allgemein

Geltungsbereich
Wie lange besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Weltweiter Versicherungsschutz für die ersten sechs Monate, darüber hinaus, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Bei längerem Aufenthalt oder Verlegung des gewöhnliche Aufenthaltes ins Ausland kann der Versicherungsnehmer Vereinbarung über Ausdehnung - ggf. mit Beitragszuschlag - verlangen. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht, die Leistungen auf den Betrag zu kürzen, der bei einer Behandlung im Inland angefallen wäre.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50, AZ Z3/ 50, AZ BTII/ 50
Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, besteht auch ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit wird dieser darüber hinaus ausgedehnt, solange eine Transportunfähigkeit besteht, längstens aber für weitere 2 Monate.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ 30, BVBA 2/ Z, BVKN 100, BVEN
Während der ersten drei Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, besteht ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit wird dieser ausgedehnt, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.

Kündigungstermin
Ist der 31.12. des Jahres der reguläre mögliche Kündigungstermin?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Eine Kündigung erfolgt mit einer 3- monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Kalenderjahres.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50, AZ Z3/ 50, AZ BTII/ 50
Eine Kündigung erfolgt mit einer 3- monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Versicherungsjahres.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ 30, BVKN 100, BVBA 2/ Z, BVEN
Eine Kündigung erfolgt mit einer 3- monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Versicherungsjahres.

Mindestlaufzeit des Vertrages
Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
2 Jahre.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50, AZ Z3/ 50, AZ BTII/ 50
Der Vertrag läuft solange, bis die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen ist, jedoch max. bis zum Wegfall der Beihilfe bzw. bis zum Erreichen des vollendeten 34. Lebensjahres.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVBA 2/ Z, BVBA 2/ 30
Der Vertrag läuft solange, bis die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen ist, jedoch max. bis zum Wegfall der Beihilfe bzw. bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres.

Tariflicher Selbstbehalt
Auf welche Teilbereiche bezieht sich der tariflich vereinbarte Selbstbehalt?

Dieser Punkt entfällt bei allen 3 Tarifen, da die Tarifstufe keinen absoluten Selbstbehalt vorsieht.

Wartezeiterlaß
Erfolgt ein Verzicht der Wartezeiten oder werden diese gegebenenfalls angerechnet?

Vorschlag 1: Münchener Verein Krankenversicherung a.G 022
Ein Verzicht der Wartezeiten erfolgt aufgrund der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Vorversicherungszeiten bei Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder aus einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge ausscheiden, werden auf die Wartezeiten angerechnet.

Vorschlag 2: Continentale Krankenversicherung a. G. AZ BTI/ 50, AZ Z3/ 50, AZ BTII/ 50
Der Versicherer verzichtet generell auf die allgemeine und die besonderen Wartezeiten.

Vorschlag 3: Barmenia Krankenversicherung a.G. BVEN
Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 6 Monate. Ein Verzicht der Wartezeiten erfolgt aufgrund der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.

 

Link: Gesetzlich oder privat krankenversichert? Stellungnahme vom PKV (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.) zum aktuellen Thema private Krankenversicherung - Privatpatient werden, privat versichert - hervorgerufen durch die aktuelle Gesundheitsreform.

Link zu einer umfassenden Ausführung um das Thema Krankenversicherung. (4 Seiten PDF)

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Besonderheit PKV Antrag und Abschluss private Krankenversicherung für eine schwangere Kundin. Beamtin oder Beamtenanwärterin (Widerruf):

Versicherungsmakler Peter Müller vermittelt auch private Krankenversicherung für Schwangere. Viele Privat Krankenversicherer bieten keinen Versicherungsschutz beim Abschluss einer neuen Krankenversicherung für eine laufende Schwangerschaft. Andere private Krankenkassen schränken die Leistungen für die aktuelle Schwangerschaft ein (z.B. nur Regelleistungen im Krankenhaus ohne die privat ärztlichen Wahlleistungen Einbett-Zimmer, Zweibett-Zimmer mit eigenem Badezimmer und Toilette, Chefarzt, freie Krankenhauswahl und Arztwahl uvm.). Wir bieten Schwangeren namhafte Privatversicherungen mit vollem Leistungsumfang als Privatpatientin erster Klasse ohne Einschränkung, trotz Schwangerschaft.
Nach der Geburt des Kindes, wird das Neugeborene automatisch auf Wunsch mit versichert, natürlich ohne Gesundheitsfragen (Annahmezwang).

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Warum ein Blog?
Weil wir glauben, dass wir damit unseren Kundinnen und Kunden, noch mehr Möglichkeiten geben, unsere Branche und Firma besser kennenzulernen und sich umfangreicher über bestimmte Themen zu informieren. Zudem haben unsere Kunden die Möglichkeit über die Kommentarfunktion direkt und unkompliziert mit uns Themen zu besprechen und wertvolle Tipps, auch für andere User, zu geben.

Was ist ein Blog?
Ein Blog ist ein auf einer Website geführtes und damit öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal.

Wer sind die Autoren?
Die Blogs werden von unseren Mitarbeitern und Ihnen, den Gastautoren, geschrieben.

Also suchen oder beginnen Sie einfach ein Thema - Los geht´s

 

 

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