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Aktuelle News Versicherung Info Versicherungsmakler Peter Müller VM Versicherungsnews

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Aktuell / News

Aktuelle Versicherungsthemen 

 

 

 

 

 

Außer Hilfe zum Abschluß einer privaten Krankenversicherung (privatversichert) abschließen, bieten wir hier:

Aktuelle Themen - News rund um Versicherung, über die wir sprechen sollten:

  • Erleichterter Wechsel in die PKV. Wegfall der Drei-Jahres-Regelung

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.

Weil die neuen Regelungen bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft treten, scheiden Ende diesen Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wird ab 2011 leicht auf 49.500 Euro gesenkt.

Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Auch nach der neuen Rechtslage gilt, dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind, während Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind.

Quelle: http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010


  • VORSICHT bei Wahlleistungstarifen der Gesetzlichen Krankenkassen!
     
    Im Moment häufen sich die Fälle, bei denen neu PKV-versicherte Kunden vor Ablauf einer Frist von drei Jahren (!!) nicht aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse gelassen werden, selbst wenn ein Statuswechsel von „angestellt“ zu „selbständig“ stattfindet.
    Grund sind die sogenannten „Wahlleistungstarife“ der GKV:

    •   Selbstbehalttarif
    •   Beitragsrückerstattungstarif
    •   Kostenerstattung
    •   Hausarzttarif

    Solässt sich einiges an Geld sparen. ABER:
    Der Wahlleistungstarif bindet die Person für 3 Jahre an diesen Tarif und an diese Krankenkasse!
    Auch der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist dann vor Fristablauf nicht möglich!
    Wenn man also bereits mit einem Wechsel in die PKV liebäugelt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt, sollte man auf keinen Fall in einen Wahlleistungstarif bei der GKV wechseln. Er schränkt die Entscheidungsfreiheit zu stark ein.

    Anders sieht es  bei der 18-monatigen Mindestdauer bei normalen GKV-Tarifen aus. Sie betreffen den Wechsel in die PKV nicht. Mit der 18-Monatsfrist soll nur das allzu häufige Springen unter den gesetzlichen Kassen unterbunden werden. Diese Regelung stammt noch aus der Zeit, als es noch Unterschiede bei den Beitragssätzen der gesetzlichen Kassen gab und keinen Einheitsbeitrag.

Sehr solide Zuwächse in der Privaten Krankenversicherung auch für die Beitragsreduzierung im Alter

Die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind im Jahre 2009 um 10 Milliarden auf 144 Milliarden Euro angewachsen. Dies entspricht einem Anstieg von 7,5 Prozent gegenüber 2008. Nach den aktuellen Branchenzahlen waren in der PKV 8,81 Millionen Menschen vollversichert, 21,71 Millionen zusatzversichert. Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete einen Zuwachs um 165.100 Personen.

Quelle: PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V., 18.03.2010

    • Achtung: Änderung der Sozialversicherungswerte ab 01.07.2009!
      Sicher haben Sie in den Medien verfolgt, dass seit 01.07.2009 der einheitliche Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen für Arbeitnehmer von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt wird.

      Damit ist auch die Senkung des Arbeitgeber-Zuschusses für Privatversicherte verbunden. Der Höchstzuschuss beträgt ab 01.07.2009:

    257,25 EUR für die Krankenversicherung und 35,83 EUR für die Pflegepflichtversicherung.

    • Kündigungstermin 30.09.2010 PKV = Private Krankenversicherung
      Der 30.09. jedes Jahr ist bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der reguläre Kündigungstermin für Ihre private Krankenversicherung (Voll- und Zusatzversicherung). Die Kündigung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Mindestvertragslaufzeit muss vorbei sein; meist 2 Jahre.
      Hiervon unberührt bleibt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung etc.).
    • Beitragserhöhung bzw. Erhöhung der privaten Krankenversicherung zu Januar 2010
      Wenn Sie erst im Januar erfahren, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung (PKV) mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können dann noch im Januar oder ggf. Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass Sie den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten haben. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.
  • Aktuell: Bausparen / Bausparvertrag nun auch mit Riesterrente als "Wohnriester"
  • Taxi-Rechtsschutzversicherung günstig Privat-. Berufs- und Verkehrsrechtsschutz als Paket
  • Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung durch Beitragserhöhung
  • Den Wechsel in die PKV sichern - Ihre Option auf eine private Krankenversicherung
    Sind Sie mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zufrieden? Was aber ist, wenn Ihnen der Wechsel in die "Private Krankenversicherung" noch nicht möglich ist? (z.B. durch die aktuelle Gesundheitsreform) Versicherungsmakler Peter Müller hilft Ihnen hier weiter. Einer unserer Optionstarife ermöglicht unseren Versicherungskunden den schnellen und unkomplizierten Wechsel in die private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt. Keine erneuten Gesundheitsfragen, Gesundheitsprüfung
    mehr...

  • Gesucht: Ich suche Verlinkungen / Links sucht mit interessanter Internetseite, Website, Homepage

  • Verzicht in der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn vereinbart.

  • Riesterrente, Riesterversicherung noch attraktiver

  • Alterseinkünftegesetz (AEG) - Rüruprente
  • Rentenversicherung
    Kölner Versicherungsmakler Peter Müller bietet Ihnen die mit derzeit höchste garantierte lebenslange Rente im deutschen Markt (Stand Oktober 2007), bei gleichzeitig besten Renditemöglichkeiten; dies gilt ebenfalls für die durch uns vermittelte Riesterrente und aktuell Wohn-Riester..

  • AGG das - Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  -  ist 2006 in Kraft getreten
    Es verbietet die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung Weltanschauung etc..Hier droht Unternehmen eine Klagewelle, gegen welche sie sich absichern sollten durch eine neue spezielle Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung mit aktuellen Deckungskonzepten.

  • Sondertarife; Versicherung für Existenzgründer, Jungunternehmer und Selbständige


  • PKV-Unternehmen reichen Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform ein
    Am 27. März haben 25 Unternehmen der privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingelegt. Insgesamt legen 30 PKV-Unternehmen, die zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten repräsentieren, bis Ende März Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform ein.  
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